Bau-Turbo: Was § 246e BauGB für Bauherren und Gemeinden bedeutet
§ 246e BauGB, § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 36a BauGB: Voraussetzungen, Zustimmung der Gemeinde, Nachbarschutz und Praxis der Antragstellung.
§ 246e BauGB, § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 36a BauGB: Voraussetzungen, Zustimmung der Gemeinde, Nachbarschutz und Praxis der Antragstellung.
1. Gesetzesänderungen und Reformen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB): Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“), das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere für den Wohnungsbau. Neuer § 246e BauGB – "Bau-Turbo": Bis zum 31.12.2030 kann mit Zustimmung der Gemeinde zugunsten des Wohnungsbaus von den Vorschriften des Bauplanungsrechts abgewichen werden, ohne dass zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. Voraussetzung ist, dass die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach § 36a BauGB als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten verweigert wird. Erweiterte Befreiungen: Daneben erlauben § 31 Abs. 3 BauGB Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus und § 34 Abs. 3b BauGB Abweichungen vom Einfügensgebot im unbeplanten Innenbereich, jeweils mit Zustimmung der Gemeinde. Vereinfachte Verfahren für kleine Bauprojekte: Insbesondere Projekte mit geringem Einfluss auf Umwelt und Nachbarschaft profitieren von verkürzten Genehmigungswegen. Gebäudetyp-E-Gesetz: Der Gebäudetyp E ist ein zivilrechtliches Vorhaben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Neufassung von § 650a BGB vorsieht (§ 650a BGB-E). Die Vertragsparteien eines Bauvertrags sollen leichter vereinbaren können, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, soweit diese nicht der Sicherheit dienen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Ziel ist es, Baukosten zu senken und einfacheres, innovatives Bauen zu ermöglichen. Vertragliche Standards: Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, etwa der Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes, bleiben unberührt. Der Entwurf betrifft allein das Verhältnis zwischen Besteller und Unternehmer, insbesondere die Frage, wann eine Abweichung von Komfort- und Ausstattungsstandards keinen Mangel darstellt. Schwerpunkt auf Kosteneffizienz: Der Entwurf reagiert auf gestiegene Baukosten und die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt. 2. Aktuelle Rechtsprechung BGH: Barrierereduzierung im Wohnungseigentum Aktenzeichen: V ZR 244/22 und V ZR 33/23 Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs klären, unter welchen Voraussetzungen Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum verlangen können, um Barrieren zu reduzieren. Inhalt der Entscheidung: Die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurde als wichtiges Anliegen anerkannt. Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass ihnen angemessene bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Grenzen ergeben sich aus § 20 Abs. 4 WEG: Bauliche Veränderungen, welche die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden. 3. Herausforderungen und Trends Baukonjunktur und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Bauwirtschaft steht vor Herausforderungen wie hohen Baukosten, schwierigen Finanzierungsbedingungen und hohen Energiekosten. Positiv zu vermerken ist eine Entspannung der Materialpreise. Der Wohnungsbau bleibt dennoch unter Druck; hierauf zielen die Reformen im BauGB und das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz. Digitalisierung im Bauwesen: Der Masterplan BIM Bundesbau sieht die schrittweise Einführung von Building Information Modeling (BIM) bei Bundesbaumaßnahmen vor. Diese Planungsmethode vernetzt alle Projektbeteiligten und ermöglicht eine präzisere Planung und effizientere Umsetzung von Bauprojekten. Auswirkungen für Baurechtler: Verträge und Haftungsfragen müssen an die digitalen Planungsmethoden angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf Datenintegrität und Verantwortung bei Planungsfehlern. Handlungsempfehlungen für Baurechtler Regelmäßige Fortbildung: Durch die dynamischen Änderungen [...]