Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist eng mit dem Baurecht verbunden, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden regelt. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Im Baurecht bezieht sich das Immobilienrecht insbesondere auf die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Nutzung und Verwaltung von Bauwerken. Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in bedeutenden Metropolen. | Standorte | Die Bedeutung des Immobilienrechts im Baurecht liegt unter anderem in folgenden Punkten: Eigentumsrecht Das Immobilienrecht regelt das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es legt fest, wer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist und welche Rechte und Beschränkungen damit verbunden sind. Baurechtliche Genehmigungen Im Baurecht sind baurechtliche Genehmigungen erforderlich, um Bauvorhaben durchzuführen. Die Voraussetzungen für Baugenehmigungen regelt das öffentliche Baurecht (BauGB und Landesbauordnungen). Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe | Miet- und Pachtrecht Das Immobilienrecht umfasst auch das Miet- und Pachtrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern bzw. Verpächtern und Pächtern regelt. Es legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest und regelt Fragen wie Mietpreise, Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten. Grundbuchrecht Das Grundbuchrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts, da es die Eintragung von Rechten an Grundstücken im Grundbuch regelt. Das Grundbuch dient als öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer festgehalten werden. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |

Nachbarrecht kurz erklärt

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Nachbarrecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Das Nachbarrecht regelt die Einschränkung von Grundstücksnachbarn in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen. Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in ganz Deutschland. | Standorte | Diese Einschränkung ist bedingt durch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis und die §§ 906 ff. BGB sowie die Nachbarrechtsgesetze der Länder. Sie trägt der benachbarten Lage von Grundstücken und den deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen Rechnung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen. | Anwaltsteam | Eigentum verpflichtet Schon Artikel 14 des Grundgesetzes bestimmt (auch): “Eigentum verpflichtet”. Für viele nachbarrechtliche Streitverhältnisse empfiehlt sich im Übrigen ein Mediationsverfahren (vor einem Gerichtsverfahren). Allerdings muss sich niemand gleichsam “alles” von einem Nachbarn gefallen lassen, so dass wir auch für eine effektive nachbarrechtliche Auseinandersetzung - auch vor Gericht - stehen. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe |

Was ist Immobilienrecht?

Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir als Rechtsanwälte in allen eigentumsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden. Dabei umfasst die immobilienrechtliche Rechtsberatung natürlich die Immobilienerstellung und –entwicklung, den Immobilienerwerb, die Immobilienveräußerung und die allgemeine Verwertung von Immobilien. Dabei stellt das Immobilienrecht nicht nur das zugehörige Grundstücksrecht dar. Sowohl im privaten Immobilienrecht als auch im gewerblichen Immobilienrecht spielen neben dem allgemeinen Zivilrecht auch andere wirtschaftsrechtliche Bereiche, wie das Handels- und Gesellschaftsrecht, eine bedeutsame Rolle.

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