Gebäudetyp E: Der Referentenentwurf und seine Folgen für Bauverträge
Referentenentwurf des BMJV vom 26.10.2026 zu § 650a BGB-E: Basisstandard, Hinweispflichten, Baubeschreibung. Noch kein geltendes Recht.
Referentenentwurf des BMJV vom 26.10.2026 zu § 650a BGB-E: Basisstandard, Hinweispflichten, Baubeschreibung. Noch kein geltendes Recht.
Das Bauvertragsrecht bestimmt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Herstellung und Durchführung einer Leistung im Bauwesen. Typische Regelungen eines Bauvertrages regeln neben dem Leistungsumfang, Abnahme insbesondere Fragen der Baugewährleistung und der Bauhaftung. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Der Generalunternehmerbauvertrag sieht vor, dass sich der Generalunternehmer dem Bauherrn gegenüber verpflichtet, die gesamte Bauleistung zu erbringen und wesentliche Teile davon selbst auszuführen; einzelne Gewerke vergibt er an Nachunternehmer (Sub-Unternehmer). Der Wohnungsbau in Hannover und der Region Hannover wird umfassend gefördert, so dass alle Beteiligten, Auftraggeber, Generalunternehmer, Sub-Unternehmer eine optimale vertragliche Grundlage benötigen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Der Bauvertrag muss als Werkvertrag verfasst werden, weil ein Erfolg, die Erstellung des Bauwerkes, geschuldet wird. Die Rechte und Pflichten ergeben sich hierbei aus den §§ 631 ff. BGB und seit dem 1.1.2018 aus den §§ 650a ff. BGB (Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag). Bauvertragsrecht ist deshalb notwendig, weil die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen; stattdessen sind individualisierte Regelungen nötig und selbst bei Zugrundelegung der VOB genügt dies allein häufig nicht. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |
Das Bauvertragsrecht bestimmt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Herstellung und Durchführung einer Leistung im Bauwesen. Typische Regelungen eines Bauvertrages regeln neben dem Leistungsumfang und der Abnahme insbesondere Fragen der Baugewährleistung und der Bauhaftung. Der Generalunternehmerbauvertrag sieht vor, dass sich der Generalunternehmer dem Bauherrn gegenüber verpflichtet, die gesamte Bauleistung zu erbringen und wesentliche Teile davon selbst auszuführen; einzelne Gewerke vergibt er an Nachunternehmer. Der Wohnungsbau in Hannover und der Region Hannover wird umfassend gefördert, so dass alle Beteiligten, Auftraggeber, Generalunternehmer, Sub-Unternehmer eine optimale vertragliche Grundlage benötigen. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag (§ 650a BGB), weil ein Erfolg, die Erstellung des Bauwerkes, geschuldet wird. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den §§ 631 ff. BGB und seit dem 1.1.2018 aus den §§ 650a ff. BGB (Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag nach §§ 650i ff. BGB). Seit 2018 enthält das BGB eigene Regeln zum Bauvertrag; die VOB/B ergänzt sie, wenn sie wirksam vereinbart wird. Dennoch sind häufig individuelle vertragliche Regelungen nötig, denn selbst die Vereinbarung der VOB/B genügt allein oft nicht.