Maklervertrag (exklusiv)

zwischen

____________

– nachfolgend Makler genannt –

und

____________

– nachfolgend Auftraggeber genannt –

wird folgender Makler-Vertrag geschlossen:

1. Auftragsumfang

Der Auftraggeber ist am Erwerb folgenden Objektes interessiert:

____________.

Bereich der Preisvorstellung für das Auftragsobjekt: ca: EURO

Der Makler wird beauftragt, den Abschluss eines Kaufvertrags für ein Objekt mit vorgenannten Eigenschaften mit dem Eigentümer zu den bestmöglichen Konditionen zu vermitteln. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer dieses Objekts ein anderes als in dem Auftrag vorgesehenes Geschäft zustande, das mit dem vertragsgegenständlichen Geschäft wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist und ist der Makler an diesem Geschäft durch Vermittlungsleistung beteiligt oder erwirbt der Auftraggeber dieses Objekt im Wege der Zwangsversteigerung und ist der Makler an diesen Geschäften durch Vermittlungsleistung beteiligt, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit als mitursächlich für den Erwerb anerkannt.

Der Auftraggeber ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet, keinen weiteren Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer Makler in bezug auf das Objekt zu untersagen.

2. Laufzeit

Der Auftrag läuft ein halbes Jahr. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat, längstens jedoch auf insgesamt ein Jahr ab Auftragsbeginn.

3. Provision

Am Tag des notariellen Vertragsabschlusses zahlt der Auftraggeber eine Maklergebühr in Höhe von _____ % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Makler ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Auftraggebers Provision zu verlangen.

Der Makler ist verpflichtet, zur Erreichung des Auftragszwecks vermittelnd tätig zu werden. Verletzt der Makler diese Pflichten trotz Abmahnung durch den Auftraggeber erheblich, ist der Auftragnehmer zur Kündigung dieses Vermittlungsauftrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

Bei einem Vertragsabschluss kommt es für den Provisionsanspruch des Maklers nicht darauf an, inwieweit die Vermittlungsleistung des Maklers ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss war. Es wird vereinbart, dass die in Durchführung dieses Auftrags erbrachten Vermittlungsleistungen des Maklers in jedem Fall als ursächlich bzw. mitursächlich für den Vertragsschluss gelten, auch wenn dieser nach Ablauf dieses Vermittlungsauftrags erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Tätigkeit des Maklers für einen nach Ablauf des Vermittlungsauftrags erfolgten Vertragsschluss nicht kausal war.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Tatbestände, insbesondere über die äußersten Bedingungen, zu denen ein Erwerb des Objekts in Frage kommt, zu informieren und alles zu unterlassen, was die Durchführung des Auftrags erschweren könnte.

Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung, ist der Makler zur Kündigung des Auftrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Er kann außerdem den Ersatz der ihm durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Aufwendungen einschließlich einer angemessenen Entschädigung für seinen Zeitaufwand verlangen.

Der Kunde verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein Auftragsobjekt binnen 14 Tagen zurückzuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat.

Der Makler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die für seine Entscheidung über den Abschluss des Vertrags von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen.

Der Makler bemüht sich, den Kunden auch nach Vertragsbeendigung über Angebote zu informieren.

5. Vertragsschluss durch Dritte

Gibt der Auftraggeber die durch Vermittlungsleistung des Maklers entstandene Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags an einen Dritten weiter, der dann den Kaufvertrag schließt, entsteht auch hierdurch dem Makler der Provisionsanspruch gemäß Ziff. 3.

6. Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit

Der Makler weist darauf hin, dass die Haftung hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjekts auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beschränkt ist.

7. Sofortige Vollstreckbarkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im notariellen Kaufvertrag angegeben, zu Gunsten des Maklers zuzustimmen.

8. Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen sowie eine Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Gül-tigkeit der Schriftform. ___________ ist Erfüllungsort und, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, auch Gerichtsstand.

Der Auftraggeber bestätigt, die vorstehenden Bedingungen gelesen und eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.

Ort, Datum

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(Auftraggeber) (Makler)