Nachbarrecht kurz erklärt

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Nachbarrecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Das Nachbarrecht regelt die Einschränkung von Grundstücksnachbarn in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen.  Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in ganz Deutschland. | Standorte | Diese Einschränkung ist bedingt durch das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen.  Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.   Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen. | Anwaltsteam | Eigentum verpflichtet Schon Artikel 14 des Grundgesetzes bestimmt (auch): “Eigentum verpflichtet”. Für viele nachbarrechtlichen Streitverhältnisse empfiehlt sich im übrigen ein Mediationsverfahren (vor Gericht). Allerdings muss sich niemand gleichsam “alles” von einem Nachbarn gefallen lassen, so dass wir auch für eine effektive nachbarrechtliche Auseinandersetzung - auch vor Gericht - stehen.  Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe |

Das private Baurecht

Das private Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern – sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den nicht-öffentlich-rechtlichen am Bau Beteiligten. Hier geht es primär um Verträge zwischen dem Besteller (Bauherr, Generalunternehmer, Anlagenbauer) und den Planern und Ausführenden (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen/ Handwerker). Das gesamte Baurecht besitzt eine verhältnismäßig hohe Regelungsdichte. Dies bedeutet, dass der Anwalt im privaten Baurecht eine Vielzahl von Regelungen zu berücksichtigen hat. Hinzu kommt das zwingende Erfordernis eines vertieften technischen Verständnisses. Denn der jeweils rechtlich zu beurteilende Sachverhalt erscheint im privaten Baurecht sehr technisch. Durch die fachübergreifende Kenntnis technischer und baurechtlicher sowie kaufmännischer Einzelheiten können wir eine für das gesamte private Baurecht optimierte Beratung und Vertretung anbieten. horak Rechtsanwälte kümmern sich um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern: Erstellung und Prüfung der Verträge von Bauträgern, Handwerkern und Architekten außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht/ Baurecht Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren Werklohn- und Honorarklagen des Bauunternehmers und Architekten Anspruchssicherung (Bauhandwerkersicherungshypotheken, Sicherheit nach § 17 VOB/B etc.)

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