Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

Maklerrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in wenigen Paragraphen normiert. Als im Maklerrecht tätige Makleranwälte beschäftigen wir uns mit dem Entwurf, der Überarbeitung und dem Aushandeln von maklerrechtsspezifischen Verträgen. Bei der sich anschließenden Vertragsdurchführung begleiten wir unsere Mandanten, Makler und Maklerkunden gleichermaßen, bis hin zur maklerrechtlichen Abwicklung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Maklerrecht für Immobilienmakler Unsere im Maklerrecht tätigen Rechtsanwälte betreuen vorwiegend Immobilienmakler. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Natürlich sind wir neben der gestaltenden und begleitenden Tätigkeit auch mit der Forderungsdurchsetzung und -abwehr umfassend tätig; dementsprechend führen wir z.B. Provisionsstreitigkeiten, Buchauszug-Auseinandersetzungen, Handelsvertreterausgleichsverfahren uvam. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |

Provisionsanspruch des Maklers

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Provisionsanspruch. | Soforthilfe | Im Zusammenhang mit Fragen zum Provisionsanspruch bspw. eines Immobilienmaklers müssen häufiger als zu anderen Maklerformen deshalb Rechtsstreitigkeiten geführt werden, weil die Maklerkunden gerade dort das Eigenkapital verteidigen. Nicht erst ein fehlender Nachweis, eine fehlende Vermittlung oder eine Nicht-Offenlegung eines Näheverhältnisses zum Auftraggeber des Maklers führt zu maklerrechtlichen Problemen hinsichtlich eines Provisionsanspruches, sondern auch nicht dokumentierte Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Unsere im Maklerrecht tätigen Rechtsanwälte betreuen vorwiegend Immobilienmakler. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt |

Maklerrecht für Maklerkunden

Für Maklerkunden führen wir spiegelbildliche Prüfungen und Verfahren in maklerrechtlichen Streitigkeiten durch. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Wir sind Rechtsanwälte und prüfen vertragliche Bindungen, ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten, etwaige Provisionsansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab. Maklerrechtliche Fragen Gerne beantworten wir Ihre maklerrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere das Zustandekommen des Maklervertrags, der Provisionsanspruch und seine Höhe, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform und die Halbteilung der Provision nach §§ 656a ff. BGB, die Pflichten des Maklers sowie die Rückforderung bereits gezahlter Provision. Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |

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