Bauhandwerkersicherung
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– nachstehend Auftragnehmer genannt –
und
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– nachstehend Auftraggeber genannt –
haben am ………. einen Bauvertrag über das Bauvorhaben …………….. geschlossen. Aus diesem Bauvertrag folgt für den oben genannten Auftragnehmer ein Vergütungsanspruch i.H.v. voraussichtlich ………… €.
Der Auftragnehmer hat von seinem Recht gemäß § 648a BGB Gebrauch gemacht und vom Auftraggeber für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vorausleistungen die Stellung einer Sicherheit verlangt.
Dies vorausgeschickt übernehmen wir……………………………… hiermit für den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit zur Sicherung sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem oben genannten Bauvertrag bis zum Höchstbetrag von
……… € (in Worten: ………….. Euro)
einschließlich Zinsen und Kosten
Unsere Inanspruchnahme aus der Bürgschaft setzt voraus, dass der Auftraggeber den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers anerkennt oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist oder durch ein Urteil gegenüber dem Bürgen die Höhe des Anspruchs festgestellt wird und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf (§ 648a Abs. 2 Satz 2 BGB).
Wir behalten uns das Recht vor, diese Erklärung im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen, die der Auftragnehmer bei Zugang der Widerrufserklärung noch nicht erbracht hat (§ 648a Abs. 1 Satz 3 BGB).
Die Bürgschaft erlischt, sobald uns diese Urkunde – auch über Dritte – zurückgegeben wird.
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(Ort, Datum)
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(Kreditinstitut)