Nachbarrecht kurz erklärt
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Nachbarrecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Das Nachbarrecht regelt die Einschränkung von Grundstücksnachbarn in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen. Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in ganz Deutschland. | Standorte | Diese Einschränkung ist bedingt durch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis und die §§ 906 ff. BGB sowie die Nachbarrechtsgesetze der Länder. Sie trägt der benachbarten Lage von Grundstücken und den deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen Rechnung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen. | Anwaltsteam | Eigentum verpflichtet Schon Artikel 14 des Grundgesetzes bestimmt (auch): “Eigentum verpflichtet”. Für viele nachbarrechtliche Streitverhältnisse empfiehlt sich im Übrigen ein Mediationsverfahren (vor einem Gerichtsverfahren). Allerdings muss sich niemand gleichsam “alles” von einem Nachbarn gefallen lassen, so dass wir auch für eine effektive nachbarrechtliche Auseinandersetzung - auch vor Gericht - stehen. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe |