Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung erforderlich, sobald Sie ein neues Vorhaben planen oder eine Nutzungsänderung innerhalb Ihres bestehenden Betriebes durchführen wollen. Geringfügige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können baugenehmigungsfrei sein, solange für diese die gleichen Anforderungen gelten wie für die bisherige Nutzung. Wir empfehlen Ihnen jedoch siherheitshalber zu prüfen, ob andere Erlaubnisse erforderlich sind.

Im Einzelfall sollten Sie die Genehmigungspflichtigkeit Ihres Vorhabens oder der Nutzungsänderung fachgerecht feststellen lassen. Zudem sollte nachgefragt werden, ob weitere Genehmigungen einzuholen sind (z. B. nach Wasserrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht).

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Das Eigentum an Grundstücken ist durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich geschützt. Der Schutzbereich des Artikel 14 GG beinhaltet und sichert grundsätzlich die Freiheit einer Person, damit sie ihrem mit ihrem Eigentum frei verfahren kann. So ist auch die Freiheit, auf ihrem Grundstück bauliche Anlagen zu errichten oder abzureißen gesichert. Die Baugenehmigung ermöglicht Ihnen die Durchführung Ihres Vorhabens im genehmigten Umfang und gibt Ihnen Rechtssicherheit. 

 

Sie sollten frühzeitig ein anwaltlich vorbereitetes Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Gemeinde führen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Bis zu ihrem Inkrafttreten kann die Baugenehmigung durch die Nachbarn rechtlich angegriffen werden. Dadurch verzögert sich der Baubeginn, oder er wird ganz untersagt. Beides ist teuer für den Bauherrn. Sie sollten deshalb möglichst frühzeitig die Nachbarn über das Bauvorhaben informieren.

Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen.

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