Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir als Rechtsanwälte alle eigentumsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden. Dabei umfasst die immobilienrechtliche Rechtsberatung natürlich die Immobilienerstellung und –entwicklung, den Immobilienerwerb, die Immobilienveräußerung und die allgemeine Verwertung von Immobilien. Dabei stellt das Immobilienrecht nicht nur das zugehörige Grundstücksrecht dar. Sowohl im privaten Immobilienrecht als auch im gewerblichen Immobilienrecht spielen neben allgemeinen Zivilrecht auch andere wirtschaftsrechtliche Bereiche, wie das Handels- und Gesellschaftsrecht eine bedeutsame Rolle.