Maklerrecht für Maklerkunden
Für Maklerkunden führen wir spiegelbildliche Prüfungen und Verfahren in maklerrechtlichen Streitigkeiten durch. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Wir sind Rechtsanwälte und prüfen vertragliche Bindungen, ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten, etwaige Provisionsansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab. Maklerrechtliche Fragen Gerne beantworten wir Ihre maklerrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere das Zustandekommen des Maklervertrags, der Provisionsanspruch und seine Höhe, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform und die Halbteilung der Provision nach §§ 656a ff. BGB, die Pflichten des Maklers sowie die Rückforderung bereits gezahlter Provision. Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |