Bauaufsicht zur Überwachung von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften
Bauaufsichtsbehörden sind die Behörden, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften überwachen und steuern. Nähere Anforderungen oder Durchführungsbestimmungen in Form von Verordnungen erlässt die oberste Bauaufsichtsbehörde (das zuständige Landesministerium); sie kann zudem Verwaltungsvorschriften erlassen. Des Weiteren sind die Bauaufsichtsbehörden Ordnungsbehörden und können bei Verstößen gegen das Baurecht einschreiten. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauaufsicht verteilen sich in vielen Bundesländern auf drei Ebenen. Die Bauaufsicht ist dort gegliedert in: Oberste Bauaufsichtsbehörde Obere Bauaufsichtsbehörden Untere Bauaufsichtsbehörden In Niedersachsen ist die Bauaufsicht zweistufig (oberste und untere Bauaufsichtsbehörden); obere Bauaufsichtsbehörden gibt es dort nicht.