Bauaufsichtsbehörden sind die Behörden, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften überwachen und steuern. Sie sind ermächtigt nähere Anforderungen oder Durchführungsbestimmungen in Form von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festzulegen. Des Weiteren sind sie Ordnungsbehörde und können bei Verstößen gegen das Baurecht einschreiten.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauaufsicht verteilen sich auf drei Ebenen. Die Bauaufsicht ist gegliedert in:

  • Oberste Bauaufsichtsbehörde
  • Obere Bauaufsichtsbehörden
  • Untere Bauaufsichtsbehörden