Kartellgesetzliche Grundsätze beachten

Aus dem Kartellgesetz (insbesondere §§ 97, 101 GWB) lassen sich die nachfolgenden Grundsätze extrahieren: Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung. Das Kartellrecht soll vor allem einen fairen und einheitlichen Wettbewerb gewährleisten. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt |   Transparenz Veröffentlichung der Ausschreibung, Bindung an Veröffentlichung, Dokumentation des Verfahrens in der Verfahrensakte.   Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Wettbewerb freier Zugang zum Verfahren, Berücksichtigung aller Angebote geeigneter Bieter, Beteiligung mehrerer Bieter, Verbote wettbewerbswidrigen Verhaltens von Auftraggeber und Bietern, Gebot zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs. Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Gleichbehandlung Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter, Verbot diskriminierender Verhaltensweisen, Neutralitätsgrundsatz. Es dürfen keine wettbewerbsbeeinträchtigenden Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern erfolgen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in bedeutenden Metropolen. | Standorte |  

Das Baurecht für Bauunternehmen und Handwerker

Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an. Baurechtliche Vertragsgestaltung: Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge Bauträgervertrag Subunternehmervertrag ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft) Werk- und Werklieferungsverträge Baubegleitende Rechtsberatung: Bauausführung bis zur Abnahme Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen Abnahme Abwicklung des vorzeitig beendeten Bauvertrages Nachtrags- und Forderungsmanagement: Sicherung des Werklohnanspruchs Nachträge und Vergütungsänderung Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen

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