Immobilienrecht

Das Immobilienrecht spielt eine wichtige Rolle im Baurecht, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden regelt. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt |   Im Baurecht bezieht sich das Immobilienrecht insbesondere auf die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Nutzung und Verwaltung von Bauwerken. Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in bedeutenden Metropolen. | Standorte | Die Bedeutung des Immobilienrechts im Baurecht liegt unter anderem in folgenden Punkten: Eigentumsrecht Das Immobilienrecht regelt das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es legt fest, wer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist und welche Rechte und Beschränkungen damit verbunden sind. Baurechtliche Genehmigungen Im Baurecht sind baurechtliche Genehmigungen erforderlich, um Bauvorhaben durchzuführen. Das Immobilienrecht regelt die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Genehmigungen sowie die rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe | Miet- und Pachtrecht Das Immobilienrecht umfasst auch das Miet- und Pachtrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern bzw. Verpächtern und Pächtern regelt. Es legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest und regelt Fragen wie Mietpreise, Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten. Grundbuchrecht Das Grundbuchrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts, da es die Eintragung von Rechten an Grundstücken im Grundbuch regelt. Das Grundbuch dient als öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer festgehalten werden. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Insgesamt ist das Immobilienrecht im Baurecht von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien festlegt. Es trägt dazu bei, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, Rechtssicherheit zu schaffen und einen geordneten Umgang mit Grundstücken und Gebäuden sicherzustellen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 |

Provisionsanspruch des Maklers

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Provisionsanspruch. | Soforthilfe | Im Zusammenhang mit Fragen zum Provisionsanspruch bspw. eines Immobilienmaklers müssen häufiger als zu anderen Maklerformen deshalb Rechtstreitigkeiten geführt werden, weil die Maklerkunden gerade dort das Pflichteigenkapital verteidigen. Nicht erst ein fehlender Vermittlungsnachweises oder eine Nicht-Offenlegung eines Näheverhältnisses zum Auftraggeber des Maklers führt zu maklerrechtlichen Problemen hinsichtlich eines Provisionsanspruches, sondern auch einfach zu dokumentierende Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Unsere im Maklerrecht tätige Rechtsanwälte betreuen vorwiegend  Immobilienmakler. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt |

Baustrafrecht kennen

Planung, Errichtung, Änderung und der Abbruch von Bauwerken aller Art – und schon sind wir mitten im Baustrafrecht. Das Baustrafrecht vereinigt nämlich alle speziellen Strafrechtsnormen, die mit diesen Themen zusammenhängen. Das Baustrafrecht befasst sich mit dem besonderen Strafrecht im Zusammenhang mit der Errichtung, der Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht. | Telefon 0511.35 73 56-0 | Inhalt des Baustrafrechts Die Baugefährdung (§ 319 StGB) ist ein Bestandteil des Baustrafrechts. Umweltdelikte können ebenfalls ein Bestandteil des Baustrafrechts werden, wenn sie mit der der Konzeption oder der Realisierung von Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.Weisen die Verwirklichungsformen von Strafnormen im Wirtschaftsstrafrecht einen Bezug zur Baubranche auf, so kann man sie ebenso zum Baustrafrecht zählen. Bedeutung von Baustrafrecht Von Bedeutung sind insbesondere die sogenannte Baugefährdung (§ 319 StGB), die Umweltdelikte (§§ 325 ff. StGB), aber auch Korruptions- oder Arbeitnehmerüberlassungs- sowie Schwarzarbeitsdelikte.  Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht. Das Baustrafrecht erfordert neben rechtlichen oft auch bautechnische Kenntnisse.. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Bauordnungswidrigkeitenrecht Das Bauordnungswidrigkeitenrecht besteht parallel zum ursprünglichen Baustrafrecht. Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man gesetzwidriges Verhalten, bei dem das Gesetz die Verhängung einer Geldbuße in einem Bußgeldverfahren vorsieht. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht. | Soforthilfe |

Der Bebauungsplan im öffentlichen Baurecht und Auswirkungen auf das private Baurecht

Im öffentlichen Baurecht spielt der Bebauungsplan eine zentrale Rolle. Der Bebauungsplan ist dabei Teil des Bauplanungsrechts. Ein qualifizierter Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Im Bebauungsplan wird die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet) das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse) die überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen oder Baulinien) und typischerweise Regeln der örtlichen Verkehrsflächen festgelegt Ein einfacher Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt. Soweit es gar keinen Bebauungsplan gibt, regelt das Baugesetzbuch selbst in den §§ 34 und 35 abschließend, welche Bebauung möglich ist. Es empfiehlt sich, diese Bebauungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bauvoranfrage klären zu lassen.

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