Der Bebauungsplan im öffentlichen Baurecht und Auswirkungen auf das private Baurecht
Im öffentlichen Baurecht spielt der Bebauungsplan eine zentrale Rolle. Der Bebauungsplan ist dabei Teil des Bauplanungsrechts. Ein qualifizierter Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Im Bebauungsplan wird die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet) das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse) die überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen oder Baulinien) und typischerweise Regeln der örtlichen Verkehrsflächen festgelegt Ein einfacher Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt. Soweit es gar keinen Bebauungsplan gibt, regelt das Baugesetzbuch selbst in den §§ 34 und 35 abschließend, welche Bebauung möglich ist. Es empfiehlt sich, diese Bebauungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bauvoranfrage klären zu lassen.