Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen
In einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet steht § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegen, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat und das – immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige – Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt. VwGO § 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 und 2, § 141 Satz 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BImSchG § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 GeruchsimmissionsRichtlinie […]