§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht vertreten.
  2. Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
  3. Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  4. Sollte im Einzelfall eine Vertretung eines Verbrauchers erfolgen, gilt Teil VI dieser AGB ergänzend.

TEIL I – SCHUTZRECHTE / INTELLECTUAL PROPERTY

§ 2 Gegenstand der Tätigkeit im Bereich Schutzrechte

Die Kanzlei berät und vertritt umfassend im Bereich des nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und sonstiger IP-Rechte, insbesondere hinsichtlich:

  • Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken, Unionsmarken, IR-Marken)
  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Designs (Geschmacksmuster)
  • Urheberrechte
  • Leistungsschutzrechte
  • Know-how- und Geschäftsgeheimnisschutz
  • Domainrechte
  • Lizenzrechte
  • Wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen
  • IT- und softwarebezogene Schutzrechte
  • Datenbankrechte
  • KI-bezogene Schutzrechtsfragen
  • Halbleiterschutzrechte
  • Sortenschutzrechte
  • sonstige technische und nichttechnische Immaterialgüterrechte weltweit

§ 3 Amtsvertretung und Anmeldeverfahren

  1. Die Kanzlei übernimmt auf gesonderte Beauftragung die Vertretung gegenüber nationalen und internationalen Ämtern und Behörden, insbesondere:
    • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
    • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
    • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
    • Europäisches Patentamt (EPA)
    • ausländische Patent- und Markenämter
  2. Die Vertretung umfasst insbesondere:
    • Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen
    • Führung des Prüfungsverfahrens
    • Erwiderungen auf Beanstandungen
    • Widerspruchs- und Löschungsverfahren
    • Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren
    • Prioritäts- und Fristenmanagement
  3. Die Amtsvertretung ist stets kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich:
    • nach individueller Honorarvereinbarung oder
    • nach Zeitaufwand oder
    • mindestens nach dem RVG, soweit anwendbar
  4. Amtsgebühren, Veröffentlichungsgebühren, Verlängerungsgebühren sowie Gebühren ausländischer Korrespondenzanwälte trägt der Mandant gesondert.
  5. Bei internationalen Verfahren ist die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte zulässig und erforderlich. Die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte erfolgt im Namen und auf Rechnung des Mandanten. Diese handeln im Namen des Mandanten. Deren Vergütung trägt der Mandant.

§ 4 IP-Recherchen und IP-Überwachungen

  1. Die Kanzlei bietet die Auswertung von Schutzrechtsrecherchen und Überwachungsdienstleistungen an, insbesondere:
    • IP-Recherchen aller Art (Stand-der-Technik, FTO, Einspruch, Widerspruch etc)
    • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
    • Kollisionsrecherchen
    • Markenüberwachungen
    • Designüberwachungen
    • Patentüberwachungen
    • Domainmonitoring
    • Wettbewerbsbeobachtungen
    • Markt- und Verletzungsmonitoring
  2. Überwachungen erfolgen regelmäßig als Dauermandat gegen laufende Vergütung.
  3. Recherchen und Überwachungen können durch externe Rechercheunternehmen erfolgen.
  4. Es kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen werden.
  5. Eine Haftung der Kanzlei oder der beauftragten Rechercheunternehmen für Datenbanklücken, Registerverzögerungen oder internationale Publikationsverzögerungen ist ausgeschlossen.
  6. Eine Schutzrechtsanmeldung beinhaltet insbesondere Risiken wie:
    • Widersprüche
    • Löschungsanträge
    • Nichtigkeitsverfahren
    • Verletzungsangriffe
    • Abmahnungen

Diese Risiken verbleiben beim Mandanten.

TEIL II – ALLGEMEINE RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG

§ 5 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Die Kanzlei berät und vertritt national und international insbesondere in folgenden Bereichen:

  • gesamtes gewerbliches Rechtsschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht (UWG)
  • IT-Recht und Datenschutzrecht
  • Vertragsrecht national und international
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Vertriebsrecht
  • Lizenzrecht
  • Medienrecht
  • Wirtschaftsrecht allgemein und international
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
  • Strafrecht in Ausnahmefällen
  • Prozessführung vor staatlichen Gerichten
  • Schiedsverfahren
  • Verwaltungsverfahren
  • internationale Rechtsdurchsetzung

Die Beauftragung erfolgt stets mandatsspezifisch.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten

  1. Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche für das Mandat erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Kanzlei darf auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Mandanten übermittelten Informationen vertrauen.
  3. Eine Pflicht zur eigenständigen Sachverhaltsaufklärung oder Nachforschung besteht nicht.
  4. Schriftstücke der Kanzlei sind unverzüglich vom Mandanten auf Richtigkeit zu prüfen.
  5. Wirtschaftliche Bewertungen oder strategische Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Mandanten.
  6. Fristen, die durch verspätete Mitwirkung versäumt werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Mandanten.

TEIL III – VERGÜTUNG

§ 7 Honorar

  1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand.
  2. Soweit keine Honorarvereinbarung besteht, erfolgt die Abrechnung mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  3. Pauschalhonorare, Retainer-Vereinbarungen und Projektvergütungen sind möglich.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  5. Fremdkosten, Auslagen, Amtsgebühren, Gerichtskosten, Reisekosten und Kosten externer Dienstleister trägt der Mandant zusätzlich.

TEIL IV – HAFTUNG

§ 8 Haftung dem Grunde nach

  1. Die Kanzlei haftet unbeschränkt bei:
    • Vorsatz
    • grober Fahrlässigkeit
    • Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Keine Haftung besteht für:
    • wirtschaftliche Entscheidungen des Mandanten
    • unternehmerische Risiken
    • Marktentwicklungen
    • Schutzrechtsversagungen
    • Handlungen Dritter
    • ausländische Rechtsentwicklungen
    • Nicht-Eintragung oder Löschung von Schutzrechten
    • Widersprüche/ Einsprüche Dritter
    • internationale Rechtsänderungen
    • unternehmerische Fehlentscheidungen
    • Markt- oder Technologierisiken
    • Handlungen Dritter oder Behörden

§ 9 Haftung der Höhe nach

  1. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird je Mandat auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme gemäß § 51 BRAO begrenzt.
  2. Sofern eine höhere Haftung gewünscht wird, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten:
    • angestellter Rechtsanwälte
    • freier Mitarbeiter
    • Kooperationspartner
    • Korrespondenzanwälte
    • externer Dienstleister
  4. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Mehrere Pflichtverletzungen gelten als ein einheitlicher Haftungsfall.
  6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflicht betroffen ist.
  7. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Insbesondere ausgeschlossen sind:
    • entgangener Gewinn
    • Produktionsausfälle
    • Reputationsschäden
    • Folgeschäden
    • Vertragsstrafen und solche Dritter
    • Finanzierungsschäden

TEIL V – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 10 Kommunikation

Elektronische Kommunikation erfolgt auf Risiko des Mandanten, sofern keine Verschlüsselung vereinbart wurde.

§ 11 Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hannover.
  3. Die Kanzlei ist berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen zu klagen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

TEIL VI – BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (AUSNAHMSWEISE)

§ 13 Anwendbarkeit

  1. Wird ausnahmsweise ein Verbraucher vertreten, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Haftung gegenüber Verbrauchern

  1. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 15 Widerrufsrecht

Sofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt.

§ 16 Gerichtsstand

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 17 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.