Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Als Instrumente stehen
- der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung
- der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan
- sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, zum Beispiel Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen
zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.