Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht eingeteilt.
Grundlage für das private Baurecht sind das Werkvertragsrecht und die nachbarschützenden Normen des Privatrechts.
Das öffentliche Baurecht umfasst das öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z. B. Erschließung, Recht der Baunutzung etc.) und das Bauordnungsrecht.