Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.


Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine grosse praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten.

Nutzen Sie eine erste Beratung.

| Kontakt |

Allerdings verfügen wir auch im öffentlichen Baurecht über eine breite Praxis. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Sachverständigen im Bauwesen zusammen.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

| Telefon 0511.35 73 56-0 |

So bearbeiten wir alle Sachverhalte des Baurechts sowie z.B. auch solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts (Bausachverständigenrecht).

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Baurecht der Bundesländer

    Inhaltsverzeichnis Grundlagen des besonderen Baurechts Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien Praxisrelevante Urteile Fazit und Ausblick Grundlagen des besonderen Baurechts Das besondere Baurecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 136-217 verankert und umfasst: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136-164b BauGB) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen…

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  • Aktuelle Entwicklungen im Zivilen und Öffentlichen Baurecht

    Aktuelle Entwicklungen im Zivilen und Öffentlichen Baurecht

    1. Gesetzesänderungen und Reformen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB): Eine wesentliche Reform des BauGB, die voraussichtlich 2025 in Kraft tritt, hat das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere für den Wohnungsbau. Neuer § 246e BauGB – „Bau-Turbo“: Diese Vorschrift erlaubt Erleichterungen im Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Kommunen können unter vereinfachten Bedingungen Bebauungspläne aufstellen.…

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  • Immobilienrecht

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  • Musterverträge im Baurecht

    Musterverträge im Baurecht

    Musterverträge im Baurecht sind standardisierte Vertragsvorlagen, die speziell für Bauvorhaben entwickelt wurden und typische Regelungen und Klauseln enthalten, die in Bauprojekten üblicherweise vorkommen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Musterverträge dienen dazu, die Vertragsparteien – in der Regel Bauherren und Auftragnehmer – bei der Gestaltung ihrer Verträge zu…

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