Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine grosse praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten.
Nutzen Sie eine erste Beratung.
Allerdings verfügen wir auch im öffentlichen Baurecht über eine breite Praxis. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Sachverständigen im Bauwesen zusammen.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.
So bearbeiten wir alle Sachverhalte des Baurechts sowie z.B. auch solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts (Bausachverständigenrecht).
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Provisionsanspruch des Maklers
Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Provisionsanspruch. | Soforthilfe | Im Zusammenhang mit Fragen zum Provisionsanspruch bspw. eines Immobilienmaklers müssen häufiger als zu anderen Maklerformen deshalb Rechtstreitigkeiten geführt werden, weil die Maklerkunden gerade dort das Pflichteigenkapital verteidigen. Nicht erst ein fehlender Vermittlungsnachweises oder eine Nicht-Offenlegung eines Näheverhältnisses zum Auftraggeber des Maklers führt zu maklerrechtlichen…