Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Architektenvertrag.

| Soforthilfe |

Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Mit dem Architektenvertrag können die Vertragspartner festlegen, welche Leistungen der Architekt wann und wie erbringen soll und wie er hierfür bezahlt wird. Den Architektenvertrag können die Vertragspartein mündlich oder schriftlich schließen.

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Das Architektenrecht bestimmt Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber seinem Auftraggeber und gegenüber Dritten.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Kein einheitliches Architektengesetz

Für das Architektenrecht gibt es kein einheitliches Architektengesetz, sondern die einzelnen Normen für das Architektenrecht sind in verschiedenen Gesetzen und Rechtsvorschriften geregelt. Darüberhinaus sind viele Details des Architektenrechts von einer Einzelfall- Rechtsprechung geprägt. 

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

| Telefon 0511.35 73 56-0 |

Die Ausgestaltung des Architektenvertrages richtet sich in erster Linie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Höhe des Honorars bemisst sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Berufsrecht ist vor allem in den Architektengesetzen der Länder und in den Satzungen und Richtlinien der Architektenkammern geregelt. 

Architektenvertragsrecht 

Bei der Prüfung oder Erstellung eines typischen Architektenvertrages ist ein exakter Abgleich der Bau- und Planungsaufgabe notwendig. Eine professionelle, einzelfall-orientierte Vertragsgestaltung vermeidet insbesondere spätere Streitigkeiten über die Leistung des Architekten oder das Honorar gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). 

Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen.

| Anwaltsteam |

Pflichten des Architekten 

Die Rechtsprechung hat dem Architekten eine Vielzahl von Aufklärungs-, Informations-, Hinweis- und Beratungspflichten auferlegt. Andererseits haftet der Architekt in der Regel nicht für handwerkliche Fehler von Handwerkern oder deren Unternehmen und Subunternehmen. 

Wir beraten und vertreten mittelständische und große Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie öffentliche und private Auftraggeber bei Fragen rund um das Architekten- und Ingenieurrecht.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht.

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    Eine Konzessionsvergabe bezeichnet die Vergabe der Konzession, das bedeutet der Vergabe des Nutzungsrechtes an einem Gemeingut. Diese vertragliche Regelung entsteht erst ab eines Vertragswertes von 5.350.000 Euro. Die Konzessionsvergabeverordnung ist die Basis der Berechnung des Schätzwertes. In der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und…

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