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Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch die Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst.
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Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
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Keine Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn die jeweiligen Abschlagsrechnungen der Generalunternehmerin nicht im Hinblick auf den jeweils erreichten Bautenstand ordnungsgemäß geprüft sind
Grundsätzlich geht es im Arbeitsrecht um die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also seinen abhängig Beschäftigten. Bauarbeitsrecht umfasst das besondere Arbeitsrecht im Bauwesen.
Das Bauarbeitsrecht ist geprägt von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Mindestlöhnen (BRTV, VTV)
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Bedeutendes
Von Bedeutung sind hier insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der Mindestlohn und Beitragsverpflichtungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und entsprechende Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.
Besonderheiten
Darüber hinaus sind zahlreiche gesetzliche und tarifliche Besonderheiten zu beachten, wie tarifliche Ausschlussfristen (vgl. § 15 BRTV), Urlaubskassenverfahren (durch die SOKA-Bau), die Haftung des Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie diverse Meldepflichten.
Ferner wird das Bauarbeitsrecht durch Fragen der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeitbekämpfung flankiert.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht.
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Das Baurecht für Bauunternehmen und Handwerker
Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an. Baurechtliche Vertragsgestaltung: Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge Bauträgervertrag Subunternehmervertrag ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft) Werk- und Werklieferungsverträge Baubegleitende Rechtsberatung: Bauausführung bis zur Abnahme Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen Abnahme…
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Beim Antrag auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. muss die Auswahl des Sicherungsmittels allein dem Besteller überlassen werden
Der Klageantrag auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. muss die Auswahl des Sicherungsmittels allein dem Besteller überlassen; dem Besteller als Schuldner muss also im Klageantrag die Wahl eingeräumt sein, eine Sicherheit entweder in Form der gesetzlichen Sicherungsmittel nach § 232 BGB oder in Form der in § 648a Abs. 2 BGB a.F. vorgesehenen Art…
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Nimmt der Bietende Bauunternehmer das Angebot der Ausschreibenden nicht unverändert an, so kommt kein Bauvertrag zustande
Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die Beklagte das Angebot der Klägerin mit dem Zuschlagsschreiben vom 13. April 2018 nicht unverändert angenommen hat, sondern ein modifizierter Zuschlag gemäß § 150 Abs. 2 BGB erfolgt ist. Es hat zu Recht angenommen, dass in dem Zuschlagsschreiben der Wille der Beklagten klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen…
Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen.