Grundsätzlich geht es im Arbeitsrecht um die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also seinen abhängig Beschäftigten. Bauarbeitsrecht umfasst das besondere Arbeitsrecht im Bauwesen.  

Das Bauarbeitsrecht ist geprägt von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Mindestlöhnen (BRTV, VTV) 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Nutzen Sie eine erste Beratung.

| Kontakt |

Bedeutendes

Von Bedeutung sind hier insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der Mindestlohn und Beitragsverpflichtungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und entsprechende Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch. 

 

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

| Telefon 0511.35 73 56-0 |

Besonderheiten

Darüber hinaus sind zahlreiche gesetzliche und tarifliche Besonderheiten zu beachten, wie  tarifliche Ausschlussfristen (vgl. § 15 BRTV), Urlaubskassenverfahren (durch die SOKA-Bau), die Haftung des Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie diverse Meldepflichten. 

Ferner wird das Bauarbeitsrecht durch Fragen der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeitbekämpfung flankiert. 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht.

| Telefon 0511.35 73 56-0 |

 

 

 

  • Baurecht der Bundesländer

    Inhaltsverzeichnis Grundlagen des besonderen Baurechts Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien Praxisrelevante Urteile Fazit und Ausblick Grundlagen des besonderen Baurechts Das besondere Baurecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 136-217 verankert und umfasst: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136-164b BauGB) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen…

    mehr erfahren


  • Aktuelle Entwicklungen im Zivilen und Öffentlichen Baurecht

    Aktuelle Entwicklungen im Zivilen und Öffentlichen Baurecht

    1. Gesetzesänderungen und Reformen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB): Eine wesentliche Reform des BauGB, die voraussichtlich 2025 in Kraft tritt, hat das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere für den Wohnungsbau. Neuer § 246e BauGB – „Bau-Turbo“: Diese Vorschrift erlaubt Erleichterungen im Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Kommunen können unter vereinfachten Bedingungen Bebauungspläne aufstellen.…

    mehr erfahren


  • Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

    Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

    Maklerrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in wenigen Paragraphen normiert. Als im Maklerrecht tätige Makleranwälte beschäftigen wir uns mit dem Entwurf, der Überarbeitung und dem Aushandeln von maklerrechtsspezifischen Verträgen. Bei der sich anschliessenden Vertragsdurchführung begleiten wir unsere Mandanten, Makler und Maklerkunden gleichermassen, bis hin zur maklerrechtlichen Abwicklung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak,…

    mehr erfahren


  • Technisches Fachwissen im Baurecht

    Technisches Fachwissen im Baurecht

    Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine grosse praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch…

    mehr erfahren


Wir sind Experten im Baurecht, lernen Sie unser Anwaltsteam kennen.

| Anwaltsteam |