Grundsätzlich geht es im Arbeitsrecht um die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also seinen abhängig Beschäftigten. Bauarbeitsrecht umfasst das besondere Arbeitsrecht im Bauwesen.  

Das Bauarbeitsrecht ist geprägt von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Mindestlöhnen (BRTV, VTV) 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Bedeutendes

Von Bedeutung sind hier insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der Mindestlohn und Beitragsverpflichtungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und entsprechende Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch. 

 

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Besonderheiten

Darüber hinaus sind zahlreiche gesetzliche und tarifliche Besonderheiten zu beachten, wie  tarifliche Ausschlussfristen (vgl. § 15 BRTV), Urlaubskassenverfahren (durch die SOKA-Bau), die Haftung des Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie diverse Meldepflichten. 

Ferner wird das Bauarbeitsrecht durch Fragen der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeitbekämpfung flankiert. 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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