Aus dem Kartellgesetz (insbesondere §§ 97, 101 GWB) lassen sich die nachfolgenden Grundsätze extrahieren: Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung.

Das Kartellrecht soll vor allem einen fairen und einheitlichen Wettbewerb gewährleisten.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Transparenz

Veröffentlichung der Ausschreibung, Bindung an Veröffentlichung, Dokumentation des Verfahrens in der Verfahrensakte.

 

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

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Wettbewerb

freier Zugang zum Verfahren, Berücksichtigung aller Angebote geeigneter Bieter, Beteiligung mehrerer Bieter, Verbote wettbewerbswidrigen Verhaltens von Auftraggeber und Bietern, Gebot zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs.

Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht.

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Gleichbehandlung

Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter, Verbot diskriminierender Verhaltensweisen, Neutralitätsgrundsatz.

Es dürfen keine wettbewerbsbeeinträchtigenden Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern erfolgen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in bedeutenden Metropolen.

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