Wir informieren und beraten Sie im Baurecht!
Bei der Planung oder Umsetzung von Bauvorhaben sehen die zugrundeliegenden Bauvertragswerke ein erfolgreiches Zusammenspiel aller am Bau Beteiligten vor. Häufig lässt sich das Bauvorhaben jedoch weder fehlerfrei planen noch mangelfrei umsetzen. Planungsfehler oder Ausführungsmängel im Bauwesen führen immer wieder zu rechtlichen bzw. baurechtlichen Auseinandersetzungen. Schon die baurechtliche Abgrenzung zwischen Planungsfehlern zu Ausführungsfehlern fällt mitunter schwer. Durch den Einsatz unterschiedlicher Bauunternehmen, Subunternehmen und Fehler in der Bauüberwachung sind Streitigkeiten im Baurecht auch an unserem Sitz in Hannover sowie unseren Zweigstellen häufig. Dies lässt sich durch bauvertragliche Vorsorge sowie u.U. die Einschaltung von Bausachverständigen reduzieren.
Technisches Fachwissen im Baurecht
Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine große praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten.
Praxis im öffentlichen Baurecht
Allerdings verfügen wir auch im öffentlichen Baurecht über eine breite Praxis. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Sachverständigen im Bauwesen zusammen.
So bearbeiten wir alle Sachverhalte des Baurechts sowie z.B. auch solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts (Bausachverständigenrecht).
Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern.
Baurecht: Unsere Anwälte haben den technischen Hintergrund
Wir bieten Ihnen durch unsere Baurechts-Teams ein nachweisliches technisches Verständnis, das in baurechtlichen Angelegenheiten unabdingbar ist. So verfügen einige unserer Anwälte auch über ein technischen/ naturwissenschaftliches Studium (als Dipl.-Ing. oder Dipl.-Phys.) in dessen Rahmen die Grundlagen der Bauphysik sowie technische Mechanik im Bauwesen integriert waren.
Blogbeiträge
Was gehört zum Bauordnungsrecht?
Zum Bauordnungsrecht gehören die - je nach Bundesland etwas unterschiedliche landesrechtliche Bauordnung - Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die dazu erlassenen Verordnungen. Das Bauordnungsrecht zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu [...]
Was ist das Bauplanungsrecht?
Das Bauplanungsrecht beinhaltet die Bauleitplanung Regelungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben die Sicherung der Bauleitplanung sowie das Besondere Städtebaurecht Die wichtigsten Rechtsquellen sind in diesem Zusammenhang das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung [...]
Das private Baurecht
Das private Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern – sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das Private Baurecht regelt die rechtlichen [...]
Das Bauvertragsrecht nach BGB oder VOB
Das Bauvertragsrecht bestimmt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Herstellung und Durchführung einer Leistung im Bauwesen. Typische Regelungen eines Bauvertrages regeln neben dem Leistungsumfang, Abnahme insbesondere Fragen der Baugewährleistung und der Bauhaftung. [...]
Das private Baurecht und das öffentliche Baurecht
Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht eingeteilt. Grundlage für das private Baurecht sind das Werkvertragsrecht und die nachbarschützenden Normen des Privatrechts. Das öffentliche Baurecht umfasst das öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht [...]
Beim Antrag auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. muss die Auswahl des Sicherungsmittels allein dem Besteller überlassen werden
Der Klageantrag auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. muss die Auswahl des Sicherungsmittels allein dem Besteller überlassen; dem Besteller als Schuldner muss also im Klageantrag die Wahl eingeräumt sein, eine Sicherheit entweder [...]