Wir informieren und beraten Sie im Baurecht!
Bei der Planung oder Umsetzung von Bauvorhaben sehen die zugrundeliegenden Bauvertragswerke ein erfolgreiches Zusammenspiel aller am Bau Beteiligten vor. Häufig lässt sich das Bauvorhaben jedoch weder fehlerfrei planen noch mangelfrei umsetzen. Planungsfehler oder Ausführungsmängel im Bauwesen führen immer wieder zu rechtlichen bzw. baurechtlichen Auseinandersetzungen. Schon die baurechtliche Abgrenzung zwischen Planungsfehlern zu Ausführungsfehlern fällt mitunter schwer. Durch den Einsatz unterschiedlicher Bauunternehmen, Subunternehmen und Fehler in der Bauüberwachung sind Streitigkeiten im Baurecht auch an unserem Sitz in Hannover sowie unseren Zweigstellen häufig. Dies lässt sich durch bauvertragliche Vorsorge sowie u.U. die Einschaltung von Bausachverständigen reduzieren.
Technisches Fachwissen im Baurecht
Im Baurecht hilft ein nachhaltiges rechtliches und technisches Fachwissen sowie eine große praktische Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmen, Bauunternehmer als auch Bauherren. So begleiten wir Sie bereits in der Projektierungsphase, beraten in der Planung, erstellen oder prüfen die notwendigen Vertragswerke und setzen Ihre sich daraus ergebenden Rechte schnell und umfassend, sowie notfalls gerichtlich, durch. Dementsprechend beraten und vertreten wir vorrangig das private Baurecht, von einfachen Bauvorhaben bis hin zu Großprojekten.
Praxis im öffentlichen Baurecht
Allerdings verfügen wir auch im öffentlichen Baurecht über eine breite Praxis. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Sachverständigen im Bauwesen zusammen.
So bearbeiten wir alle Sachverhalte des Baurechts sowie z.B. auch solche des Bauträgerrechts, des Bauinsolvenzrechts und des technischen Baurechts (Bausachverständigenrecht).
Wir kümmern uns um jeden baurechtlichen Belang und setzen diesen zu Ihren Gunsten durch, um Ihre Wertschöpfung am Bau zu steigern.
Baurecht: Unsere Anwälte haben den technischen Hintergrund
Wir bieten Ihnen durch unsere Baurechts-Teams ein nachweisliches technisches Verständnis, das in baurechtlichen Angelegenheiten unabdingbar ist. So verfügen einige unserer Anwälte auch über ein technischen/ naturwissenschaftliches Studium (als Dipl.-Ing. oder Dipl.-Phys.) in dessen Rahmen die Grundlagen der Bauphysik sowie technische Mechanik im Bauwesen integriert waren.
Blogbeiträge
Darf der „kleine“ Schadensersatz statt der Leistung nicht an-hand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten bemessen werden?
a) Wird an der in dem Urteil vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17, BGHZ 218, 1 Rn. 31 ff.) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, wonach der „kleine“ Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280, [...]
Verlangt der Architekt ein nach den Mindestsätzen berechnetes Honorar, obliegt es ihm, darzulegen und nachzuweisen, dass er mit den von ihm nach den Mindestsätzen abgerechneten Leistungen beauftragt worden ist
BGH URTEIL VII ZR 205/19 vom 14. Mai 2020 HOAI 2009 § 7, § 8 Abs. 2; BGB § 631 Verlangt der Architekt oder Ingenieur ein nach den Mindestsätzen berechnetes Honorar, obliegt es [...]
Die Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks führt nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers.
Die Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks führt nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers. BGH URTEIL VII ZR 108/19 vom 28. Mai 2020 BGB § 631 Abs. 1, [...]
Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle nicht zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn entstehen
a) Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen [...]