Vertragsparteien, Bauleistung, Bauzeit, Abnahme, Vergütung, Zahlungsplan (Abschlagszahlungen), Sicherheitseinbehalt (sichert Ausführung der Bauleistung plus die Mängelansprüche) und Gewährleistung – diese Punkte gehören zum Inhalt des Bauvertrags. Dieser muss nämlich die konkrete Bauleistung definieren § 650a BGB.

Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Muster zum Baurecht/ Immoblienrecht/ Maklerrecht

Von der Abnahme Bauvorhaben über die AGB Baustoffverkauf und den Architektenvertrag stellen wir Ihnen gerne Muster zur Verfügung. Aber auch die Bauhandwerkersicherung, den Bauvertrag (BGB), der Erschliessungsvertrag, der Generalunternehmervertrag, den Immobilienverwaltungsvertrag und den Maklervertrag stellen können wir Ihnen kostenlos als Muster anbieten, stellen Sie uns dafür eine Anfrage.

Wir gestalten Verträge im Baurecht für Sie, rufen Sie uns an.

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Musterverträge sind nicht individuell

Musterverträge können eine anwaltliche Individualerstellung oder Anpassung nicht ersetzen. Daher sind die Musterverträge hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr/ Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich stetig. 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Sie finden unsere Baurecht-Kanzlei in bedeutenden Metropolen.

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  • Musterverträge im Baurecht

    Musterverträge im Baurecht

    Musterverträge im Baurecht sind standardisierte Vertragsvorlagen, die speziell für Bauvorhaben entwickelt wurden und typische Regelungen und Klauseln enthalten, die in Bauprojekten üblicherweise vorkommen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Musterverträge dienen dazu, die Vertragsparteien – in der Regel Bauherren und Auftragnehmer – bei der Gestaltung ihrer Verträge zu…

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  • Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

    Maklerrecht als Teilbereich des Zivilrechts

    Maklerrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in wenigen Paragraphen normiert. Als im Maklerrecht tätige Makleranwälte beschäftigen wir uns mit dem Entwurf, der Überarbeitung und dem Aushandeln von maklerrechtsspezifischen Verträgen. Bei der sich anschliessenden Vertragsdurchführung begleiten wir unsere Mandanten, Makler und Maklerkunden gleichermassen, bis hin zur maklerrechtlichen Abwicklung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak,…

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  • Provisionsanspruch des Maklers

    Provisionsanspruch des Maklers

    Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Provisionsanspruch. | Soforthilfe | Im Zusammenhang mit Fragen zum Provisionsanspruch bspw. eines Immobilienmaklers müssen häufiger als zu anderen Maklerformen deshalb Rechtstreitigkeiten geführt werden, weil die Maklerkunden gerade dort das Pflichteigenkapital verteidigen. Nicht erst ein fehlender Vermittlungsnachweises oder eine Nicht-Offenlegung eines Näheverhältnisses zum Auftraggeber des Maklers führt zu maklerrechtlichen…

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  • Das Bauvertragsrecht im engeren Sinn

    Das Bauvertragsrecht im engeren Sinn

      Das Bauvertragsrecht bestimmt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Herstellung und Durchführung einer Leistung im Bauwesen. Typische Regelungen eines Bauvertrages regeln neben dem Leistungsumfang, Abnahme insbesondere Fragen der Baugewährleistung und der Bauhaftung. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Der Generalunternehmerbauvertrag sieht vor, dass sich der Generalunternehmer dem Bauherrn gegenüber verpflichten, die…

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