Das Baurecht für Bauunternehmen und Handwerker

Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an. Baurechtliche Vertragsgestaltung: Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge Bauträgervertrag Subunternehmervertrag ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft) Werk- und Werklieferungsverträge Baubegleitende Rechtsberatung: Bauausführung bis zur Abnahme Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen Abnahme Abwicklung des vorzeitig beendeten Bauvertrages Nachtrags- und Forderungsmanagement: Sicherung des Werklohnanspruchs Nachträge und Vergütungsänderung Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen

Das öffentliche Baurecht: Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baunebenrecht

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in drei Bereiche: Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baunebenrecht Bauordnungsrecht Das Bauordnungsrecht gewährleistet durch konkrete baulich-technische Anforderungen an bauliche Anlagen, die die Errichtung, die Instandhaltung und den Betrieb betreffen, dass durch sie keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen erhalten und nicht gefährdet werden. Es regelt zudem die erforderlichen Verfahren. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern. Für die Einhaltung und ordnungsgemäße Umsetzung des Bauordnungsrechts sind die Bauaufsichtsbehörden als Verwaltungsbehörden zuständig. […]

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