Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir für Handwerker, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbauunternehmen oder Bauträger folgende Leistungen an.

Baurechtliche Vertragsgestaltung:

  • Bauvertrag nach BGB oder VOB/B
  • Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
  • Bauträgervertrag
  • Subunternehmervertrag
  • ARGE-Vertrag und BIEGE-Vertrag (Vertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft; Vertrag über Errichtung einer Bietergemeinschaft)
  • Werk- und Werklieferungsverträge

Baubegleitende Rechtsberatung:

  • Bauausführung bis zur Abnahme
  • Bauverzögerungen, Bauablaufstörungen
  • Abnahme
  • Abwicklung des vorzeitig beendeten Bauvertrages

Nachtrags- und Forderungsmanagement:

  • Sicherung des Werklohnanspruchs
  • Nachträge und Vergütungsänderung
  • Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen