Planung, Errichtung, Änderung und der Abbruch von Bauwerken aller Art – und schon sind wir mitten im Baustrafrecht. Das Baustrafrecht vereinigt nämlich alle speziellen Strafrechtsnormen, die mit diesen Themen zusammenhängen.

Das Baustrafrecht befasst sich mit dem besonderen Strafrecht im Zusammenhang mit der Errichtung, der Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Baurecht.

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Inhalt des Baustrafrechts

Die Baugefährdung (§ 319 StGB) ist ein Bestandteil des Baustrafrechts. Umweltdelikte können ebenfalls ein Bestandteil des Baustrafrechts werden, wenn sie mit der der Konzeption oder der Realisierung von Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.Weisen die Verwirklichungsformen von Strafnormen im Wirtschaftsstrafrecht einen Bezug zur Baubranche auf, so kann man sie ebenso zum Baustrafrecht zählen.

Bedeutung von Baustrafrecht

Von Bedeutung sind insbesondere die sogenannte Baugefährdung (§ 319 StGB), die Umweltdelikte (§§ 325 ff. StGB), aber auch Korruptions- oder Arbeitnehmerüberlassungs- sowie Schwarzarbeitsdelikte. 

Wir informieren und beraten Sie vom Baurecht über das Immobilienrecht bis hin zum Vergaberecht.

Das Baustrafrecht erfordert neben rechtlichen oft auch bautechnische Kenntnisse..

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Bauordnungswidrigkeitenrecht

Das Bauordnungswidrigkeitenrecht besteht parallel zum ursprünglichen Baustrafrecht. Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man gesetzwidriges Verhalten, bei dem das Gesetz die Verhängung einer Geldbuße in einem Bußgeldverfahren vorsieht.

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zum Thema Baurecht.

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  • Baurecht der Bundesländer

    Inhaltsverzeichnis Grundlagen des besonderen Baurechts Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien Praxisrelevante Urteile Fazit und Ausblick Grundlagen des besonderen Baurechts Das besondere Baurecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 136-217 verankert und umfasst: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136-164b BauGB) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen…

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    1. Gesetzesänderungen und Reformen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB): Eine wesentliche Reform des BauGB, die voraussichtlich 2025 in Kraft tritt, hat das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere für den Wohnungsbau. Neuer § 246e BauGB – „Bau-Turbo“: Diese Vorschrift erlaubt Erleichterungen im Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Kommunen können unter vereinfachten Bedingungen Bebauungspläne aufstellen.…

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  • Immobilienrecht

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  • Musterverträge im Baurecht

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    Musterverträge im Baurecht sind standardisierte Vertragsvorlagen, die speziell für Bauvorhaben entwickelt wurden und typische Regelungen und Klauseln enthalten, die in Bauprojekten üblicherweise vorkommen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Nutzen Sie eine erste Beratung. | Kontakt | Musterverträge dienen dazu, die Vertragsparteien – in der Regel Bauherren und Auftragnehmer – bei der Gestaltung ihrer Verträge zu…

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